Deshalb sollte die Wartung vom Fachmann durchgeführt werden.
Die jährliche Sichtprüfung und Wartung der Rauchmelder ist sinnvoll und notwendig, um die Einsatzbereitschaft des Melders zu gewährleisten. Der Rauchmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung je nach Herstellerangaben einer Funktionskontrolle zu unterziehen.
Dazu gehört eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (z. B. Abdeckungen, Verschmutzung durch Flusen, Stäube und Farbreste), ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt und ob die Umgebung von 50 cm um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen (z. B. Einrichtungsgegenstände oder Einbauten) ist, die das Eindringen von giftigen Rauch in den Rauchwarnmelder behindern.
Wird eine Verschmutzung des RWM festgestellt, so ist der RWM nach Herstellerangaben zu reinigen.