Anträge bis zum 31. März einreichen. Vermieter sollten Gespräche mit Interessenten dokumentieren.
Wer bei Vermietung nur an Kapitalbildung oder Eigentum für das Alter denkt, übersieht einige Risiken.
Vermieter müssen die Kredite bedienen, sich nach Jahren unter Umständen auch mit gestiegenen Zinsen bei Anschlussverträgen arrangieren und auch immer einen sicheren Instinkt bei der Wahl des richtigen Mieters haben. Bei Leerständen haben Vermieter aber grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2013 können noch bis zum 31. März gestellt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Zuständig für den Antrag sind die Steuer- und Finanzämter der Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war Im ersten Fall werden 25 Prozent erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Der Erlass ist möglich, wenn die Ursache Leerstand, Mietpreisverfall oder Nichtvermietbarkeit ist. Auch Ereignisse wie Brand- oder Was-serschäden berechtigen zum Steuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Ausfälle nicht selbst verschuldet haben.
Laut Haus & Grund sind Vermieter zwar nicht gezwungen, ihre Wohnun-gen unterhalb des Mietpreisniveaus anzubieten oder besonders aufwendige Vermietungsbemühungen vorzunehmen. Allerdings dürfen auch nicht unrealistische Mieten verlangt werden. Nach der neueren Recht-sprechung müssen bei mehrjährigen Leerständen die Vermietungsbemü-hungen intensiviert werden, zum Beispiel mit Makler. Haus & Grund rät, alle Kontakte zu dokumentieren.