
Heizkostenabrechnung einfach und unkompliziert von der
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Angesichts steigender Energiepreise sollten einige Tipps beachten werden, um die Heiz- und Warmwasserkosten in Grenzen zu halten.
Weiterlesen ...Anträge bis zum 31. März einreichen. Vermieter sollten Gespräche mit Interessenten dokumentieren.
Wer bei Vermietung nur an Kapitalbildung oder Eigentum für das Alter denkt, übersieht einige Risiken.
Als Gebädeeigentümerin sind Sie zur Verbrauchserfassung von Wärme und Wasser in Ihrer Liegenschaft verpflichtet.
Im §4 (2) der Heizkostenverordnung wird vom Gesetzgeber eindeutig geregelt, dass die Gebäudeeigentümerin selbst über die Art und Weise der Gebrauchsüberlassung bestimmt. Das heisst, alle Erfassungsgeräte oder auch Messsysteme können von der Gebäudeeigentümerin zeitlich unbegrenzt gemietet werden. Die anfallenden Mietkosten sind im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnungen umlagefähig.
Wir können Ihnen gern ein Mietangebot für alle unsere Produkte unterbreiten.
Sprechen Sie uns an!
Als kompetenter Partner der Immobilienwirtschaft stellen wir Ihnen eine umfassende Palette an Leistungen zur Verfügung, über die wir Sie hier gerne ausführlich informieren würden.
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