Finanzierung und Gerätemiete
Als Gebädeeigentümerin sind Sie zur Verbrauchserfassung von Wärme und Wasser in Ihrer Liegenschaft verpflichtet.
Im §4 (2) der Heizkostenverordnung wird vom Gesetzgeber eindeutig geregelt, dass die Gebäudeeigentümerin selbst über die Art und Weise der Gebrauchsüberlassung bestimmt. Das heisst, alle Erfassungsgeräte oder auch Messsysteme können von der Gebäudeeigentümerin zeitlich unbegrenzt gemietet werden. Die anfallenden Mietkosten sind im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnungen umlagefähig.
Wir können Ihnen gern ein Mietangebot für alle unsere Produkte unterbreiten.
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